DRPR sieht kein Fehlverhalten bei Monsanto-Listen

Darmstadt, 18.07.2019 – Der Deutsche Rat für Public Relations hat seine Prüfung des Monsanto-Falles abgeschlossen und die Einstellung des Verfahrens beschlossen. Damit verzichtet der Rat explizit auf eine Rüge oder Mahnung bezüglich der Monsanto-Stakeholder-Listen. Aus Sicht des Rates liegt keinerlei Fehlverhalten im Hinblick auf die gültigen Kodizes oder Richtlinien vor.

Grundlage für diese Entscheidung war die Prüfung der vorher anonymisierten Originallisten in einer neutralen Anwaltskanzlei. Dabei hat sich gezeigt, dass die Listen im Wesentlichen organisatorisch und planerisch relevante Informationen enthalten und sämtliche Angaben aus öffentlich frei zugänglichen Quellen stammen. Bei der Prüfung haben sich die Listen als übliche Instrumente zur Dialogpflege erwiesen. Der in der Berichterstattung entstandene Eindruck, hier sei schlimmes Unrecht entstanden und unsauber gearbeitet worden, trifft zumindest für die deutschen Stakeholder-Listen, in keiner Weise zu.

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Über den DRPR
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) e.V., dem Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) e. V. und der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e. V. getragen. Ratsmitglieder sind Branchenexperten aus Unternehmen, Verbänden, Agenturen und anderen Organisationen. Die Arbeit des Rats basiert auf dem Deutschen Kommunikationskodex und anderen, aktuellen Kodizes. Der DRPR handelt in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld. Die Ratsmitglieder arbeiten unabhängig und sind nur sich selbst und ihrem Gewissen verpflichtet.

Die Kernaufgaben des DRPR sind es, a) das Berufsfeld im Rahmen seiner Möglichkeiten kritisch zu beobachten, b) kommunikative Normen zu formulieren und zu entwickeln und c) auf Basis dieser Normen kommunikatives Fehlverhalten bei der Kommunikation mit Öffentlichkeiten zu benennen und gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR bearbeitet dabei alle Fälle, die in Form von Beschwerden an ihn herangetragen werden oder die er (z.B. aufgrund von Medienberichterstattung) in Eigeninitiative an sich zieht. Der Rat behält sich vor, Fehlentwicklungen in der Branche aktiv anzusprechen und sich ggf. mit öffentlichen Stellungnahmen in die Diskussion einzumischen.
Hat der Rat einen Fall zur Bearbeitung angenommen, wird immer der aktuelle Sachstand zum Thema nach der jeweiligen Quellenlage recherchiert. Alle daran beteiligten Organisationen oder Einzelpersonen werden um Stellungnahmen zu den Beschwerden gebeten. In Einzelfällen und bei besonders komplexen Themen erfolgt eine mündliche Anhörung im Rat. Im Anschluss daran bildet sich der Rat eine Meinung und entscheidet mehrheitlich. Wenn eine Rüge oder eine Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als wohlbegründete Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichtes verwechselt werden.

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