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Aufnahmekriterien und Mitgliedsanfrage
Die Kriterien der Mitgliedschaft ergeben sich aus dem GPRA-Selbstverständnis: GPRA-Agenturen verstehen sich als Beratungs- und Service-Unternehmen mit besonderer Kompetenz für strategische Kommunikation, Public Relations und einem breiten interdisziplinären Fachwissen im Bereich der Kommunikation. Sie arbeiten national, international, allein oder im Verbund mit anderen Kommunikationsunternehmen.
Mitglieder der GPRA müssen vor Aufnahme und später alle zwei Jahre bei Fortsetzungsprüfungen belegen, dass sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Marktbewährung (in der Regel dreijähriges Bestehen der Agentur)
- Hohe Kompetenz für PR-Services on- wie offline (ersatzweise und im Einzelfall hohe Dialogkompetenz, Social Media etc.)
- Personelle Infrastruktur und Service-Kompetenz
- Interdisziplinäres Verständnis
- Möglichkeiten der Leistungskontrolle
- Nachvollziehbare Prozesse und praktiziertes Qualitätsmanagement
- Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter.