DRPR betont verantwortungsbewussten Einsatz von Studien in der PR –Neue Leitlinien für die Nutzung empirischer Erkenntnisse außerhalb der klassischen Wissenschafts-PR
Berlin, 18.03.2026 Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat seine Richtlinie Wissenschafts-PR um Regelungen für die Darstellung empirischer Erkenntnisse auch in der allgemeinen PR ergänzt. Die neuen Vorgaben gelten für alle Unternehmen, Agenturen und andere Akteur:innen, die Untersuchungen und Analysen für PR-Zwecke nutzen.
Klare Regeln für den Einsatz von Studien in der PR
Studien und daraus resultierende Ergebnisse können immer dann für PR-Zwecke genutzt werden, wenn sie tatsächlich wissenschaftlichen Qualitäts- und Gütekriterien entsprechen. Studiendesign, Methodik, Urheberschaft und Finanzierung müssen transparent offengelegt werden, ebenso der PR-Kontext der Veröffentlichung.
PR-Produkte, die diese Kriterien nicht erfüllen, dürfen nicht als „Studien“ bezeichnet werden oder den Eindruck einer wissenschaftlichen Leistung erwecken. Auch dann nicht, wenn sie unter Beteiligung einzelner Wissenschaftler:innen oder wissenschaftlicher Einrichtungen entstanden sind.
Schutz der Glaubwürdigkeit von Wissenschaft
Mit der Aktualisierung reagiert der DRPR auf die wachsende Gefahr, dass die hohe Reputation des Wissenschaftssystems für Kommunikationszwecke instrumentalisiert wird.
„Wissenschaftliche Erkenntnisse genießen in der Öffentlichkeit ein hohes Vertrauen. Gerade deshalb ist es entscheidend, klar zu benennen, wann es sich tatsächlich um Wissenschaftskommunikation handelt und wann um PR, die sich lediglich wissenschaftlich anmutender Formate bedient. Mit der Aktualisierung schaffen wir hier mehr Transparenz und Orientierung für die Praxis“, sagt Prof. Dr. Elke Kronewald, Vorsitzende des Deutschen Rates für Public Relations. Die aktualisierte DRPR-Richtlinie zur Wissenschafts-PR findet sich hier: DRPR-Richtlinie Wissenschafts-PR – DRPR – Deutscher Rat für Public Relations
Über den DRPR
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG), dem Bundesverband der Kommunikatoren e.V. (BdKom) und der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e. V. getragen.
Die Ratsmitglieder sind unabhängige Branchenexpert:innen aus Unternehmen, Verbänden, Agenturen und anderen Organisationen. Sie handeln allein ihrem Gewissen verpflichtet sowie in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld.
Der DRPR beobachtet das Berufsfeld kritisch, entwickelt kommunikative Normen und benennt auf dieser Grundlage Fehlverhalten in der öffentlichen Kommunikation. Er wird entweder auf Basis von eingereichten Beschwerden oder in Eigeninitiative tätig (z. B. aufgrund von Medienberichten). Mahnungen und Rügen sind wohlbegründete, im Rat mehrheitlich abgestimmte Meinungsäußerungen und nicht mit Gerichtsurteilen gleichzusetzen.
Ein besonderes Anliegen des DRPR ist es, Kodizes und Richtlinien frühzeitig als festen Bestandteil beruflicher Qualifikation zu vermitteln. Deshalb engagiert er sich aktiv in der Aus- und Weiterbildung.
KONTAKT
Für Rückfragen zur Pressemitteilung steht Ihnen die DRPR-Vorsitzende Prof. Dr. Elke Kronewald unter
kronewald@drpr-online.de oder +49 (0)176 5031 6598 zur Verfügung.
Vorsitzende: Prof. Dr. Elke Kronewald
Stellv.: Stefan Watzinger
Vereinsregister Berlin VR 31817B
getragen von: DPRG GPRA BdKom
Geschäftsstelle des Deutschen Rates für Public Relations e. V.
c/o GPRA e. V. | Spaces Spittelmarkt
Wallstraße 9–13
10179 Berlin
Telefon: +49 (0)30 98585380
Mail: info@drpr-online.de
Homepage: www.drpr-online.de
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