DRPR rügt Presseabteilung der Universität Hamburg wegen Irreführung von Medien und der Öffentlichkeit

Berlin, 21.10.2021 – Die Recherchen des Rates und Auswertungen verschiedener Medienberichte haben den Verdacht bestätigt, dass mit der Veröffentlichung einer Pressemeldung zur Publikation von Prof. Roland Wiesendanger als vermeintlich wissenschaftliche Arbeit eine nachhaltige Irritation in der Öffentlichkeit ausgelöst wurde.

Die Pressestelle der Universität Hamburg veröffentlichte am 18.02.2021 eine Pressemitteilung mit dem Titel „Studie zum Ursprung der Coronavirus-Pandemie veröffentlicht“. Hierin werden die Ergebnisse eines Professors der Universität Hamburg zum Ursprung des Corona-Virus dargestellt, ohne dass die Studie „hochwissenschaftliche Beweise“ liefere oder zu dem Zeitpunkt ein Peer Review-Verfahren durchlaufen hätte. Während die Pressemitteilung von verschiedenen Medien aufgegriffen wurde, entwickelte sich eine kritische Diskussion in den Medien zur Wissenschaftlichkeit und Aussagekraft der Studie.

Nach Auffassung des Rates haben sowohl der Universitätspräsident Lenzen als auch die verantwortliche Presseabteilung der Universität eine hohe Sensibilität mit der Öffentlichkeit vermissen lassen, als sie die Pressemeldung veröffentlicht haben. In den Augen des Rates wäre gerade von wissenschaftlichen Institutionen angesichts der angespannten Corona Berichterstattungslage ein hohes Maß an Sorgfalt und Umsicht geboten gewesen.

Die später seitens der Universität nur noch als „Diskussionspapier“ bezeichnete Publikation hat mit dem ausgelösten massiven Medienecho einen weiteren Beitrag zur Glaubwürdigkeitskrise von Wissenschaft in der Öffentlichkeit geleistet. Das Vorgehen der Universität widerspricht auch den Leitlinien für gute Wissenschafts-PR wie sie von Wissenschaft im Dialog gemeinsam mit dem Bundesverband Hochschulkommunikation erarbeitet und formuliert wurden.

Den ausführlichen Ratsspruch können Sie der Webseite entnehmen.


Über den DRPR

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) e.V., dem Bundesverband der Kommunikatoren (BdKom) e.V. und der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V. getragen.
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Die Kernaufgaben des DRPR sind es, a) das Berufsfeld im Rahmen seiner Möglichkeiten kritisch zu beobachten, b) kommunikative Normen zu formulieren und zu entwickeln und c) auf Basis dieser Normen kommunikatives Fehlverhalten bei der Kommunikation mit Öffentlichkeiten zu benennen und gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR bearbeitet dabei alle Fälle, die in Form von Beschwerden an ihn herangetragen werden oder die er (z.B. aufgrund von Medienberichterstattung) in Eigeninitiative an sich zieht. Der Rat behält sich vor, Fehlentwicklungen in der Branche aktiv anzusprechen und sich ggf. mit öffentlichen Stellungnahmen in die Diskussion einzumischen.
Hat der Rat einen Fall zur Bearbeitung angenommen, wird immer der aktuelle Sachstand zum Thema nach der jeweiligen Quellenlage recherchiert. Alle daran beteiligten Organisationen oder Einzelpersonen werden um Stellungnahmen zu den Beschwerden gebeten. In Einzelfällen und bei besonders komplexen Themen erfolgt eine mündliche Anhörung im Rat. Im Anschluss daran bildet sich der Rat eine Meinung und entscheidet mehrheitlich. Wenn eine Rüge oder eine Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als wohlbegründete Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichtes verwechselt werden.


Pressekontakt

Maike Störmer
E-Mail: info@drpr-online.de


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