DRPR rügt Storymachine für unprofessionelles Verhalten

Darmstadt, 04.06.2020 – Nach intensiver Recherche und Anhörung der Beteiligten spricht der Deutsche Rat für Public Relations der Agentur Storymachine eine Rüge wegen der Rufschädigung des Berufsstands durch unprofessionelles Verhalten aus. Der Anfangsvorwurf der Intransparenz bei der Absenderkennzeichnung und der Sponsorennennung hat sich nicht bestätigt.

Hintergrund war die begleitende Social Media „Dokumentation“ zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie von Prof. Hendrik Streeck in Gangelt durch die Agentur Storymachine. Der Rat hatte sich für die Prüfung des Falls entschieden und ist zu der Einschätzung gekommen, dass hier leichtfertig und unprofessionell agiert worden ist und zu einer nachhaltigen Verunsicherung der Öffentlichkeit beigetragen worden ist.

Die kommunikative Aufgabe bei der Veröffentlichung der Studie lag aus Sicht des Rates darin, die Studienergebnisse möglichst neutral zu vermitteln. Doch stattdessen vermittelt das von Storymachine entwickelte und vorab an potenzielle Sponsoren verschickte Dokumentationskonzept den Eindruck, dass es sich hier um eine Maßnahme handelte, bei der ein vorformuliertes Narrativ in der Öffentlichkeit gesetzt werden sollte. Dadurch entstand der Eindruck einer manipulativen Darstellung, die ein überwunden geglaubtes Negativbild von PR und Kommunikationsmanagement bedient. Der dann entstandene kommunikative Verlauf war aus professioneller Sicht vorhersehbar und in der sensiblen Corona-Gesamtsituation schädlich.

Der darüber hinaus untersuchte Verdacht der Verletzung der Absendertransparenz und der Sponsoren-Intransparenz hat sich im Rahmen der Prüfung nicht bestätigt. Die ausführliche Begründung des Ratsspruch ist der Webseite zu entnehmen.

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Über den DRPR
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld
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Die Kernaufgaben des DRPR sind es, a) das Berufsfeld im Rahmen seiner Möglichkeiten kritisch zu beobachten, b) kommunikative Normen zu formulieren und zu entwickeln und c) auf Basis dieser Normen kommunikatives Fehlverhalten bei der Kommunikation mit Öffentlichkeiten zu benennen und gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR bearbeitet dabei alle Fälle, die in Form von Beschwerden an ihn herangetragen werden oder die er (z.B. aufgrund von Medienberichterstattung) in Eigeninitiative an sich zieht. Der Rat behält sich vor, Fehlentwicklungen in der Branche aktiv anzusprechen und sich ggf. mit öffentlichen Stellungnahmen in die Diskussion einzumischen.

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